Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vermarktung durch

Salelocal.de
Planbar Media GmbH
Steinstraße 137
47798 Krefeld

Nachfolgend salelocal.de genannt.

§ 1 Allgemeines
1. salelocal.de ist spezialisiert auf regionale Online-Werbung und bietet verschiedene Internetdienstleistungen an, welche die Online-Präsenz optimieren. Salelocal.de vermittelt Webwerbung u.a. an Google, Facebook, Instagram und weitere Webportale.
Basis hierfür sind die jeweiligen Geschäftsbedingungen der Portale sowie die nachfolgenden AGB:
salelocal.de erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der jeweiligen Geschäftsbedingungen der Web-Portale und der nachfolgenden AGB.
2. Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB.
„Unternehmer“ im Sinne dieser AGB sind insoweit natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten handeln.
3. salelocal.de wird folgend als „Auftragnehmer“ bezeichnet. Der Vertragspartner/ die Vertragspartnerin wird folgend als „Auftraggeber“ bezeichnet.
4. Für den Fall, dass der Auftraggeber eigene, inhaltlich abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, gelten ausschließlich allgemeinen Geschäftsbedingungen von salelocal.de. Der Auftragnehmer widerspricht jedweder Anwendung oder Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Angebot/ Vertragsschluss
Die Angebote des Auftragnehmers stellen kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Der Vertrag kommt erst durch den Auftrag/ die Bestellung des Auftraggebers und die Annahme in Form einer Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer, die schriftlich oder in Textform erfolgen kann, zustande.

§ 3 Vertragsgegenstand
1. Der Auftragnehmer erbringt sowohl werk- als auch dienstvertragliche Leistungen.
2. Art und Umfang der vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die für die Erbringung der Leistungen erforderlich sind.
2. Für die Leistungen „Website-Service“, „Suchmaschinenwerbung“, „Listing/ Branchenbucheintrag/Google MyBusiness“ gilt insoweit insbesondere Folgendes:
a. Website-Service
Soweit nichts anderes in dem Einzelvertrag vereinbart ist, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer den in die Website einzubindenden Inhalt zur Verfügung. Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere die in die Website einzubindenden Texte, Bilder, Logos, Tabellen und sonstigen Grafiken. Der Auftragnehmer wird mit dem Auftraggeber abstimmen, in welcher Form der Auftraggeber dem Auftragnehmer den einzubindenden Inhalt zur Verfügung stellt. Abzustimmen ist, ob die Bereitstellung des Inhalts durch den Auftraggeber in digitaler, gedruckter oder anderer Form erfolgt. Sofern eine Überlassung von Inhalt an den Auftraggeber in digitaler Form vereinbart wird, ist das jeweils zu verwendende Dateiformat einschließlich technischer Einzelheiten (z.B. Bildauflösung) abzustimmen.
b. Suchmaschinenwerbung / Google AdWords Kampagnen
Die Auswahl der Keywords sowie Anzeigentexte erfolgt in Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Für die Auswahl der Keywords und Anzeigentexte ist allein der Kunde verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Pflicht, die ausgewählten Keywords auf eventuell bestehende Urheber-, Markenrechte oder sonstige Rechte Dritter sowie auf wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit hin zu überprüfen.
c. Listing / Online-Branchenbucheintrag / Google MyBusiness
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Erstellung des Unternehmensprofils erforderlichen Informationen zur Verfügung
3. Der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Texte, Tabellen, sonstige Grafiken etc.) und Informationen auf eventuell bestehende Urheber-, Markenrechte oder sonstige Rechte Dritter sowie auf wettbewerbs- rechtliche Zulässigkeit zu prüfen und in rechtlich zulässiger Weise zur Verfügung zu stellen..
4. Stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Unterlagen und Informationen zur Verfügung, obwohl er zur Verwendung nicht berechtigt ist, so haftet der Auftraggeber für die hierdurch entstehenden Schäden, wenn er schuldhaft seine sich aus vorstehenden Absätzen ergebende Pflicht verletzt hat. Der Auftraggeber stellt in diesem Fall den Auftragnehmer von Ersatzansprüchen Dritter frei.
5.
a. Im Falle der Nichterbringung der Mitwirkungshandlungen durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer nach ergebnislosem Ablauf einer angemessenen Fristsetzung berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
b. Soweit werkvertragliche Leistungen erbracht werden, gelten im Falle der Verletzung von Mitwirkungspflichten die werkvertraglichen Regelungen der §§ 642, 643 BGB.

§ 5 Liefertermine
1. Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es ergibt es aus dem jeweiligen Einzelvertrag etwas Anderes oder diese wurden dem Auftraggeber in Textform oder schriftlich bestätigt.
2. Sofern Liefertermine verbindlich vereinbart wurden, gilt Folgendes:
a. Liefer- und/oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat und eine termingerechte Lieferung/Leistung vorübergehend unmöglich machen, befreien den Auftragnehmer für die Dauer ihres Vorliegens von der übernommenen Liefer- und oder Leistungsverpflichtung.
b. Vorstehende Regelung gilt insbesondere auch dann, wenn die Leistungsverzögerung auf der schuldhaften nicht fristgerechten Zurverfügungstellung der für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen und Unterlagen durch den Auftraggeber beruht.

§ 6 Abnahme, soweit werkvertragliche Leistungen erbracht werden
1. Entsprechen die Leistungen den vereinbarten Anforderungen, ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt der Leistungen diese abzunehmen.
2. Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber schriftlich eine angemessene Frist zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist keine Mängelanzeige, gilt die jeweilige Leistung als vertragsgemäß abgenommen.

§ 7 Vergütung, Fälligkeit der Vergütung, Verzug
1. Die jeweilige Vergütung wird in dem Einzelvertrag festgelegt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Soweit werkvertragliche Leistungen erbracht werden, erfolgt die Rechnungsstellung nach Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber.
3. Soweit nichts anderes in dem Einzelvertrag vereinbart ist, ist die Vergütung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Im Übrigen ist der Auftragnehmer im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden berechtigt, nach ergebnislosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

§ 8 Gewährleistung
1. Soweit der Auftragnehmer werkvertragliche Leistungen erbringt, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.
2. Soweit der Auftragnehmer dienstvertragliche Leistungen erbringt, schuldet der Auftragnehmer keinen Erfolg.
Für die Leistungen „Suchmaschinenmarketing (SEO / SEM)“ und „Google
MyBusiness“ gilt insoweit insbesondere Folgendes:
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für eine Verbesserung der Platzierung der Website in Suchmaschinen des Auftraggebers bzw. der Google MyBusiness-Einträge oder für eine Steigerung von Kundenanfragen. Auch übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr dafür, dass im Rahmen der Google AdWords Kampagnen eine bestimmte Positionierung der Anzeigentexte erreicht wird.

§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Auftragnehmers ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Abs. (1) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Abs. (1) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
(2) Die Regelungen des vorstehenden Abs. (1) gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. (3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 10 Nutzungsrechte
1. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer ein auf die Dauer der Vertragsbeziehung begrenztes Recht zur Nutzung der Marken und Unternehmenskennzeichen des Auftraggebers sowie ein auf die Dauer der Vertragsbeziehung begrenztes Nutzungs- und Bearbeitungsrecht in Bezug auf die Texte der Website ein.
2. Für alle urheberrechtlich geschützten Leistungen überträgt der Auftragnehmer an den Auftraggeber alle für die Durchführung des Vertrags erforderlichen, einfachen, nicht übertragbaren oder unterlizenzierbaren und auf den jeweiligen Vertragszweck beschränkten Nutzungsrechte.

§ 11 Unzulässige Nutzung
Die durch salelocal.de und/oder seine Kooperationspartner zur Verfügung gestellten Leistungen, Ressourcen und Domains darf der Kunde nicht für rechtswidrige oder strafbare Handlungen bzw. Inhalte nutzen. Dazu zählen insbesondere folgende Aktivitäten, Inhalte bzw. Links auf derartige Inhalte:
a. Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrechtsverletzungen
b. Spam, unaufgeforderte Zusendung von Werbung
c. Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
d. Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen
e. gewaltverherrlichende Inhalte
f. pornografische/erotische Inhalte oder Angebote
g. Aufforderungen zur Gewalt gegen Personen, Institutionen oder Unternehmen
h. Informationen oder Links zu illegalen Downloads, Cracks und sonstigen illegalen Inhalten bzw. Aktivitäten
i. beleidigende, entwürdigende oder geschäftsschädigende Äußerungen über Personen, Unternehmen, Behörden oder Institutionen in jeglicher Form
j. unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking)
k. Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleitung von Datenströmen und/oder Emails (Spam-Mail-Bombing)
l. Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Portscanning)
m. Versendung von Emails an Dritte zu Werbezwecken, sofern er nicht davon ausgehen darf, dass der Empfänger ein Interesse hieran hat (z. B. nach Anforderung oder vorhergehender Geschäftsbeziehung)
n. das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern, sowie die Verbreitung von Viren

salelocal.de kann von Gesetzes wegen verpflichtet sein, rechtswidrige Inhalte zu löschen bzw. rechtswidrige Handlungen zu unterbinden, sobald wir Kenntnis von diesen erlangen.

Die Nutzung für Chats, Ad-Server, sowie eigene Subdomain- oder Hosting-Dienste sind ausdrücklich ausgeschlossen. salelocal.de haftet nicht für Folgeschäden, die durch Abschaltung oder Unterbrechung der Erreichbarkeit einer Webseite entstehen.

§ 12 Sperrung und Ausschluss
Bei einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder Zahlungsverpflichtung ist salelocal.de berechtigt, nach Ausübung
pflichtgemäßen Ermessens, Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Sicherungsmaßnahmen können eine vorübergehende Sperrung eines Zugangs, Ausschluss von der weiteren Nutzung oder die Abschaltung oder Einstellung der Dienstleistung beinhalten.

Sicherungsmaßnahmen hindern nicht die Fälligkeit monatlicher Gebühren oder anderer Vergütungen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.

§ 13 Leistung durch Dritte
Der Auftragnehmer bedient sich zur Erbringung seiner vertraglichen Leistungen teilweise Dritter. Mit der Beauftragung erklärt sich der Kunde hiermit einverstanden

§ 14 Datenschutz
1. Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung der Einzelverträge werden von dem Auftragnehmer Daten im Rahmen der gelten- den Datenschutzgesetze und den Datenschutzbestimmungen des Auftragnehmers erhoben, gespeichert und verarbeitet.
2. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt ausschließlich an die im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten Dienstleistungspartner und Portale.

§ 15 Kaufmännischer Gerichtsstand
Mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, Frankfurt am Main.

§ 16 Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt.

Mündliche Nebenabreden werden nicht geschlossen. Die Aufhebung, Kündigung, Änderung oder Ergänzung des Vertrages müssen zu ihrer Wirksamkeit in Textformerfolgen.